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Haftungsausschluss
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Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der verknüpften fremden Seite ggf. mit zu verantworten hat. Zum Schutz vor der Haftung für Inhalte von fremden Seiten im Internet, die ein Webmaster nicht mitverantworten will,
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